Zwei Abmahnwellen laufen und die häufigste BFSG-Maßnahme in Deutschland bringt gar nichts
Kurz gesagt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Seit Sommer 2025 sind zwei Abmahnwellen dokumentiert, die zweite läuft seit Februar 2026 mit Forderungen um 2.700 Euro. Die gemeinsame Marktüberwachungsstelle hat ihre Überwachungsstrategien am 29. Januar 2026 beschlossen und kontrolliert seither aktiv. Juristisch ungeklärt ist aber die entscheidende Frage: Ob das BFSG eine Marktverhaltensregel nach Paragraf 3a UWG ist und Wettbewerber überhaupt abmahnen dürfen, hat bislang kein Gericht entschieden. Erste veröffentlichte Urteile werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Wer eine Abmahnung erhält, sollte deshalb prüfen lassen statt sofort zu zahlen.
Stand: September 2026
Barrierefreiheit ist gerade das dankbarste Angstprodukt im deutschen Webmarkt. Zwei Wellen Abmahnungen, vierstellige Forderungen, Bußgelder im Raum. Und die Maßnahme, die daraufhin am häufigsten gekauft wird, löst das Problem nicht.
Was wirklich passiert ist
Die erste Abmahnwelle begann rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des BFSG im Sommer 2025, eine zweite läuft seit Februar 2026 mit Forderungen von etwa 2.700 Euro. Die Kostenrisiken, die in der Beratungsbranche genannt werden, liegen je Abmahnung bei 3.500 bis 20.000 Euro, Bußgelder bis 100.000 Euro sind bei schweren Verstößen möglich. Diese Bandbreiten sind Schätzungen der jeweiligen Quellen, keine Statistik.
Parallel läuft die behördliche Seite: Die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder hat ihre Strategien am 29. Januar 2026 beschlossen und ist seither in der aktiven Kontrollphase. Das ist der ruhigere, aber dauerhaftere Teil.
Und jetzt der Punkt, den fast alle Panikartikel weglassen: Kein Gericht hat bislang entschieden, ob das BFSG eine Marktverhaltensregel im Sinne von Paragraf 3a UWG ist. Genau das ist aber die Voraussetzung dafür, dass Wettbewerber überhaupt privat abmahnen können. Es gibt eine BGH-Entscheidung vom 27. März 2025, die für den Datenschutz in eine ähnliche Richtung zeigt. Daraus abzuleiten, der BGH habe das BFSG für abmahnfähig erklärt, ist trotzdem falsch. Erste veröffentlichte Urteile werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet.
Was das für dich heißt
Erstens: Klär zuerst, ob du überhaupt in den Anwendungsbereich fällst. Das BFSG trifft nicht jede Website. Für Dienstleistungen gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen, und es kommt darauf an, welche Produkte und Dienstleistungen du an Verbraucher anbietest. Diese Prüfung ist der erste Schritt, nicht die Technik.
Zweitens: Wenn du betroffen bist, sind zwei Dinge sofort sichtbar. Eine auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit und ein funktionierender Rückmeldeweg für Barrieren. Genau diese zwei Punkte prüfen Abmahner zuerst, weil sie von außen in dreißig Sekunden zu erkennen sind. Wer sie hat, ist kein bequemes Ziel mehr.
Drittens: Bei einer Abmahnung nicht sofort zahlen und nicht ignorieren. Fristen laufen wirklich, aber die Rechtsgrundlage für Wettbewerber-Abmahnungen ist ungeklärt. Das gehört zu einer anwaltlichen Prüfung, nicht in eine schnelle Überweisung, um Ruhe zu haben. Unterlassungserklärungen unterschreibt man nicht ungeprüft, sie wirken dauerhaft.
Viertens: Erwarte von einem Overlay-Widget keine Rechtssicherheit. Diese Skripte legen eine Bedienleiste über die Seite und versprechen Konformität per Klick. Sie ändern die zugrunde liegenden Probleme nicht: fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, Formulare ohne Beschriftung, fehlende Tastaturbedienbarkeit. Wer damit „abmahnsicher“ wird, ist es genau so lange, wie niemand genauer hinsieht.
Die D!E-Einordnung
Barrierefreiheit ist kein Rechtsthema, das zufällig Design betrifft. Sie ist eine Conversion-Frage, die zufällig auch Gesetz ist. Ein Formular ohne Beschriftung verliert nicht nur Screenreader-Nutzer, es verliert alle, die es unter Zeitdruck ausfüllen. Ein Kontrast unter dem Schwellenwert ist nicht nur ein Verstoß, er ist auf einem Handy in der Sonne unlesbar. Wer Barrierefreiheit nur als Pflicht behandelt, zahlt zweimal: für die Umsetzung und für die verlorenen Anfragen davor.
Deshalb ist unsere Reihenfolge anders als die des Marktes. Erst prüfen, was tatsächlich kaputt ist, meist sind es fünf bis zehn wiederkehrende Muster über die ganze Seite. Dann diese Muster im Template beheben, nicht seitenweise. Dann Erklärung und Rückmeldeweg veröffentlichen. Ein Overlay steht in dieser Liste nicht, weil es nichts davon erledigt.
Und die unbequeme Wahrheit über die Abmahnwellen: Sie treffen selten Unternehmen, die es versucht haben. Sie treffen die, bei denen von außen in einer halben Minute erkennbar ist, dass niemand was gemacht hat. Das ist ärgerlich, aber es ist auch die einfachste Verteidigung, die es gibt.
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FAQ: BFSG und Abmahnungen
Dürfen Wettbewerber BFSG-Verstöße abmahnen?
Das ist bislang nicht gerichtlich geklärt. Voraussetzung wäre, dass die BFSG-Vorgaben als Marktverhaltensregeln im Sinne von Paragraf 3a UWG gelten. Dazu liegt Stand Mitte 2026 keine Entscheidung vor, erste veröffentlichte Urteile werden für das zweite Halbjahr 2026 erwartet. Abmahnungen sind trotzdem im Umlauf, weshalb eine Prüfung im Einzelfall sinnvoll ist.
Macht ein Accessibility-Overlay meine Website rechtssicher?
Nein. Overlays legen eine zusätzliche Bedienoberfläche über die Seite, beheben aber die strukturellen Ursachen nicht: fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, unbeschriftete Formularfelder, fehlende Tastaturbedienbarkeit. Für eine belastbare Verbesserung müssen diese Punkte im Template und in den Inhalten selbst korrigiert werden.
Was sollte ich zuerst umsetzen?
Erst prüfen, ob du in den Anwendungsbereich fällst. Wenn ja: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, Rückmeldeweg einrichten, dann die wiederkehrenden technischen Muster im Template beheben, beginnend bei Tastaturbedienung, Kontrasten, Formularbeschriftungen und Alternativtexten. Diese Reihenfolge deckt sowohl die sichtbaren Prüfpunkte als auch die tatsächliche Nutzbarkeit ab.
Das Fazit, ungefiltert
Ruhig bleiben, aber hinschauen. Die Abmahnungen sind real, die Rechtsgrundlage für den privaten Teil davon ist es noch nicht. Und die Behörden arbeiten langsamer, aber gründlicher als jede Kanzlei mit Serienbrief.
Wer diese Woche eine Stunde investiert, ist deutlich besser aufgestellt als der Durchschnitt: prüfen, ob du betroffen bist, Erklärung und Rückmeldeweg online stellen, die Seite einmal komplett mit der Tastatur bedienen. Der letzte Punkt kostet nichts und deckt mehr Probleme auf als jedes Prüfsiegel.
Und wenn dir jemand Rechtssicherheit für 49 Euro im Monat verkauft: Frag, welche der genannten Punkte das Skript tatsächlich behebt. Die Antwort ist kurz.
Geschrieben von Dag Achtzehn, Gründer von D!E mit Ausrufezeichen. KI-First-Marketing aus Montabaur für den DACH-Raum. Wir reden nicht über KI. Wir arbeiten damit.
Dieser Beitrag informiert über Rechtsentwicklungen und ist keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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